VHV Allgemeine erweitert Versicherungsschutz für Pkw, Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger
Caravaning wächst in seiner Beliebtheit. Unfälle, überschwemmte Campingplätze oder das geklaute Fahrrad vom Heck: Ohne die richtige Wohnmobilversicherung kann der mobile Sommerurlaub schnell zum finanziellen Fiasko werden. Um auf veränderte Kundenbedürfnisse und aktuelle Markttrends zu reagieren, erweitert die VHV Allgemeine Versicherung AG pünktlich zur Sommersaison zum 1. Juli 2026 ihr Kfz-Angebot. Besonders im Bereich Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger wird der Schutz gezielt erweitert – um eine Campinginhaltsversicherung. Aber auch im Bereich Pkw und Kräder wurde das Angebot ausgebaut.

Highlights:
- Für Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger kann mit der Campinginhaltsversicherung der Hausrat des Campingfahrzeugs bis 10.000,- EUR versichert werden.
- Rabattschutz für Campingfahrzeuge, Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads möglich.
- Im Exklusiv-Baustein deutlich verbesserte Leistungen im Schadenfall – längere Neu-/ Kaufpreisentschädigung von 48 Monaten (für alle Fahrzeuge) und Wegfall des „Abzug neu für alt“ (für Pkw und Kräder).
Der neue Tarif bietet mehr Leistung im Schadenfall, zusätzliche Wahlmöglichkeiten und setzt besonders bei Campingfahrzeugen und Wohnwagenanhängern neue Akzente. Hintergrund sind veränderte Mobilitätsbedürfnisse und die wachsende Bedeutung des Campingmarktes.
Mit der neuen Campinginhaltsversicherung schließt die VHV Allgemeine eine wichtige Lücke, denn klassische Kfz-Versicherungen decken bewegliche Gegenstände im Fahrzeug in der Regel nicht ab. Mit dem neuen Baustein sind u.a. Technik und Fahrräder mit einer Entschädigungsgrenze von 3.000 Euro sowie Gegenstände im Vorzelt mit einer Entschädigungsgrenze von 1.000 Euro abgesichert. Damit erhalten Kunden mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen einen passgenauen Schutz auch unterwegs.
Über die Besonderheiten für Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger hinaus gibt es für alle Wagnisse Leistungsverbesserungen. So wird bei Wahl des Exklusiv-Bausteins die Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung auf bis zu 48 Monate verlängert und bei Pkw und Krädern auf den „Abzug neu für alt“ verzichtet, auch für Akkus. Hinzu kommen neue Selbstbeteiligungskombinationen, zusätzliche SF-Sondereinstufungen, nämlich eine verbesserte Zweitwagenregelung für Partner sowie die SF-Sondereinstufung Carsharing Plus. Auch der Rabattschutz wird auf weitere Segmente ausgeweitet.
„Mit dem neuen Kfz‑Tarif setzen wir einen klaren Akzent im Markt: Wir verbinden spürbar bessere Leistungen im Schadenfall mit hoher Flexibilität und modernen Zusatzangeboten. Damit richten wir gezielt auf veränderte Mobilitätsbedürfnisse unserer Kunden aus“, so Dr. Thomas Diekmann, Vorstand Privatkunden bei der VHV Allgemeine.
Mit dem neuen Kfz-Tarif stärkt die VHV Allgemeine ihren Anspruch, Versicherungsschutz noch konsequenter auf den Lebensalltag ihrer Kunden abzustimmen.